Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Informationsdienst der Regierung verpflichtet sich, seine Websites barrierefrei zugänglich zu machen, im Einklang mit Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005. Zu diesem Zweck setzt er sein mehrjähriges Konzept der digitalen Barrierefreiheit um, das derzeit aktualisiert wird.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website ChooseFrance.


Konformitätsstatus

Die Website ChooseFrance (https://choose-france.fr) ist teilweise konform mit dem Allgemeinen Referenzrahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (Référentiel général d’amélioration de l’accessibilité, RGAA), Version 4.1. Die nicht barrierefreien Inhalte sind im Abschnitt „Ergebnisse des Konformitätsaudits“ aufgeführt.

Ergebnisse des Konformitätsaudits

Das von der Firma Access42 durchgeführte Konformitätsaudit ergab, dass die Website teilweise mit RGAA Version 4.1 konform ist (75,51%).

  • Nicht jedes informationstragende Bild hat eine Textalternative.
  • Nicht jedes dekorative Bild wird korrekt ignoriert.
  • Ein Captcha wird nicht angezeigt.
  • Bestimmte Scripts sind nicht mit assistierenden Technologien kompatibel.
  • Bestimmte Tags werden nur zu Präsentationszwecken verwendet.
  • Die Struktur der Dokumente weist Fehler auf.
  • Die Tabulatorreihenfolge ist nach der Bestätigung des Formulars mit Fehler nicht konsistent.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2023 erstellt.

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